1. Gibt es derzeit Reisebeschränkungen?
Dazu ein klares NEIN. Die GEW- Hotels und Ferienanlagen sind unterschiedlich und entsprechend der Länderverordnungen geöffnet. Regional eingegrenzte Regelungen der Bundesländer zur Eindämmung der Pandemie können jedoch weiterhin und zudem sehr kurzfristig beschlossen werden.
In folgenden Hotels und Ferienanlagen gibt es derzeit aus anderen Gründen Einschänkungen:
Wichtiger Hinweis: Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen telefonisch für Auskünfte zu den Hotels und Ferienanlagen, für neue Buchungen und/oder Umbuchungen und Stornos gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis für evtl. Wartezeiten durch das hohe Gesprächsaufkommen. Die politischen Entscheidungen werden immer sehr kurzfristig getroffen und veröffentlicht, sodass wir keine Antworten auf Fragen geben können für Ausblicke zu Reisemöglichkeiten und zu erwartenden Einschränkungen in der Zukunft. Informieren Sie sich vor einer Buchung – auch für Zeiträume nach evtl. Lockerungen - über die jeweils geltenden Erlasse und Verordnungen des Bundes und des Bundeslandes, in dem Ihr Urlaubsziel liegt. Die Entwicklung der Neuinfektionen in den Regionen bestimmen das Vorgehen der Behörden und damit die Einführung von weiteren Einschränkungen. Zudem gelten bei allen Reisen die bestehenden Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Verhaltensregelungen. Aktuelle Informationen von offiziellen Stellen finden Sie >> hier und >> hier.
Die für unser Ferienzentrum Les Tourelles, Sainte-Maxime in Südfrankreich geltenden Bestimmungen finden Sie >> hier und >>hier.
2. Was passiert mit meiner Buchung?
Derzeit gibt es im Inland keine offiziellen Reiseeinschränkungen und alle bestehenden Reservierungen können erfüllt werden. Sollten Sie Ihre Buchung aus Ihrem eigenen Sicherheitsempfinden ohne aktuell bedingten Anlass stornieren wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor der geplanten Anreise mit dem Hotel, der Ferienanlage oder dem GEW Service-Team in Verbindung.
3. Entstehen Kosten für die Stornierung?
Ja, denn derzeit gelten für alle Reservierungen ohne Einschränkungen die Stornobedingungen nach unseren gültigen AGB`s bzw. gemäß Ihrer Reservierungsbestätigung mit Berechnung einer Stornogebühr bei Absage außerhalb der zulässigen Fristen.
4. Vorlage der Impf- und/oder Testbestätigung bei der Anreise
Es gelten die jeweiligen Schutzverordnungen der Bundesländer, in denen Ihr Reiseziel liegt. Die strikte Beachtung und Umsetzung aller Verordnungen der Behörden sowie der betrieblich erarbeiteten Hygiene- und Schutzkonzepte sind auch eine feste Grundlage des geschlossenen Beherbergungsvertrages und der jeweiligen Hausordnung in allen Hotels und Ferienanlagen von GEW Ferien GmbH. Bei Nichtvorlage der erforderlichen Bescheinigungen müssen der Zutritt und die Beherbergung verwehrt werden.